Buchen Sie Ihren Urlaub ohne Sorgen

Reiserücktrittsversicherung


Sie haben einen schönen Urlaub geplant? Dann ist eine Reiserücktrittsversicherung ein Muss. Denn es kann vorkommen, dass eine gebuchte Reise nicht durchgeführt werden kann oder dass Sie auf halbem Wege nach Hause zurückkehren müssen, zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit (also auch, wenn der CORONA-Virus Sie oder einen Ihrer Mitreisenden krank gemacht hat. Voraussetzung ist, dass Sie auf Anraten eines Arztes stornieren). Ohne ärztliche Krankheitserklärung besteht kein Versicherungsschutz für die Folgen von Corona. Eine Rücktrittsversicherung von RecreatieVerzekeringen.nl ist ideal. Denn sie gilt nicht nur vor der Abreise, sondern auch während Ihres Urlaubs.


Mehr versichert als Sie denken

Viele Menschen wissen nicht, dass eine Reiserücktrittsversicherung auch im Falle einer Schwangerschaft, einer neuen Arbeitsstelle oder einer Scheidung in Anspruch genommen werden kann, sondern assoziieren eine Reiserücktrittsversicherung nur mit Krankheit oder Tod.


Vor und während der Reise gegen Stornokosten und ungenutzte Reisetage abgesichert
Auch für Last-Minute-Buchungen
Auch für den Fall, dass Sie Ihren Urlaub stornieren müssen
Die Reiserücktrittsversicherung ist nicht nur bei Krankheit oder Tod

Wichtig!

Für eine optimale Deckung Ihrer Reiserücktrittsversicherung ist es wichtig, dass Sie diese innerhalb von 7 Tagen nach Buchung der Reise abschließen (siehe auch Artikel 9.2.5. der Versicherungsbedingungen).

Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchten, können Sie dies bei der Online-Buchung angeben.